- Details
- Kategorie: Über die Feuerwehr Höchst
- Zugriffe: 6078
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Höchst an der Nidder e. V. ab 2018
§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
1. Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Höchst an der Nidder e. V." im folgenden Verein genannt.
2. Der Sitz des Vereines ist 63674 Altenstadt OT Höchst an der Nidder.
3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Büdingen unter der Registernummer VR 398 eingetragen.
§ 2 Zweck und Aufgabe
1. Der Verein hat den Zweck,
a) das Feuerwehrwesen in Höchst an der Nidder nach dem geltenden Landesgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen und Richtlinien zu fördern;
b) die Interessen der einzelnen Abteilungen, Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Alters- und Ehrenabteilung, Tanzgruppe zu koordinieren.
2. Aufgaben des Vereines sind es insbesondere:
a) die Grundsätze des freiwilligen Feuerschutzes durch geeignete Maßnahmen, wie gemeinsame Übungen oder Werbeveranstaltungen für den Feuerwehrgedanken, zu fördern und zu pflegen;
b) die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen;
c) sich den sozialen Belangen, wie ausreichender Versicherungsschutz, der Mitglieder zu widmen. Die Vorschriften des § 53 AO sind zu beachten;
d) interessierte Einwohner für die Feuerwehr zu gewinnen;
e) Öffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung und -aufklärung zu betreiben;
f) die Jugendarbeit der Jugendfeuerwehr Höchst an der Nidder zu unterstützen;
g) mit den, am Brandschutz interessierten-, und für diesen verantwortlichen Stellen und Organisationen zusammen zu arbeiten.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der
jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Politische und religiöse Betätigungen werden ausgeschlossen.
§ 3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein ist geschlechtsneutral. Mit allen Ämtern und Funktionen, die sich aus dieser Satzung ergeben, können sowohl Frauen als auch Männer
betraut werden. Dem Verein können angehören,
a) die Mitglieder der Einsatzabteilung gem. Satzung der Gemeinde Altenstadt;
b) die Mitglieder der Jugendfeuerwehr gem. Jugendordnung;
c) die Mitglieder der Ehren- und Altersabteilung gem. Satzung der Gemeinde Altenstadt;
d) die Mitglieder der Tanzgruppe;
e) Ehrenmitglieder;
f) fördernde Mitglieder.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme durch diesen. Eine Ablehnung ist zu begründen und dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Innerhalb eines Monats kann der Antragsteller beim Vorstand schriftlich die Entscheidung durch die nächste Mitgliederversammlung beantragen.
2. Zum Ehrenmitglied kann eine Person ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben hat. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.
3. In die Ehren- und Altersabteilung können Angehörige der Einsatzabteilung übernommen werden, die aus Alters- oder anderen Gründen aus dieser ausscheiden.
4. Fördernde Mitglieder können unbescholtene natürliche und juristische Personen werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt nach Abs. 1.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.
2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitgliedes.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss aus dem Verein.
Der Ausschluss ist auszusprechen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereines verstößt oder die bürgerlichen Ehrenrechte verliert. Über den Ausschluss, der dem Mitglied schriftlich mitzuteilen ist, entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen. Dagegen kann dieser die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen. Das Verfahren richtet sich nach § 4 Abs. 1 Satz 2 dieser Satzung.
4. Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung aberkannt werden, Abs. 3 ist entsprechend zu berücksichtigen.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder haben Mitwirkungsrecht im Rahmen dieser Satzung. Sie haben Anspruch auf Beratung durch den Verein im Rahmen seiner Möglichkeiten.
2. Den Mitgliedern steht die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins und die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen im Rahmen dieser Satzung offen.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen.
§ 7 Mittel
Die Mittel zur Erreichung der Vereinszwecke werden aufgebracht,
a) durch jährliche Mitgliedsbeiträge, deren Höhe durch die Mitgliederversammlung festzusetzen ist;
b) durch freiwillige Zuwendungen;
c) durch Zuschüsse aus öffentlichen Mittel.
§ 8 Organe des Vereines
Organe des Vereines sind,
a) die Mitgliederversammlung;
b) der Vereinsvorstand.
§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan.
2. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder im Verhinderungsfalle von seinem Vertreter geleitet und findet jährlich einmal am Anfang des neuen Jahres für das abgelaufenen Kalenderjahr statt. Sie wird durch Aushang im Schaukasten am Feuerwehrhaus und durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Freiwilligen Feuerwehr Höchst an der Nidder einberufen. Die Einberufung muss mindestens 14 Tage vor dem Termin der Versammlung erfolgen und die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung enthalten.
3. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung dem Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.
4. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder ist innerhalb einer vierwöchigen Frist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Im Antrag müssen die zubehandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind,
a) die Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung;
b) die Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge;
c) die Wahl des Vereinsvorstandes nach § 11 dieser Satzung für eine Amtszeit von zwei Jahren;
d) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages;
e) die Entlastung des Vorstandes und des Rechners;
f) die Wahl der Revisoren;
g) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen;
h) die Ernennung von Ehrenmitgliedern;
i) Entscheidungen über die Beschwerde von Mitgliedern über den Ausschluss, oder von Personen über die Nichtaufnahme in den Verein;
j) die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
§ 11 Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist stets beschlussfähig.
2. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Abstimmungen erfolgen offen. Die Versammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschließen, geheim abzustimmen.
3. Wahlen werden geheim durchgeführt. Steht nur ein Vorschlag zur Wahl, kann auf Antrag aus der Versammlung, wenn niemand widerspricht, offen gewählt werden. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.
4. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, deren Richtigkeit vom Schriftführer und dem Vorsitzenden zu bescheinigen ist.
5. Jedes Mitglied kann beantragen, dass sein Beitrag zur Versammlung in die Niederschrift aufgenommen wird.
§ 12 Vereinsvorstand
1. Der Vereinsvorstand besteht aus,
a) dem 1. Vorsitzenden;
b) dem 2. Vorsitzenden;
c) dem Rechner;
d) dem Schriftführer;
f) dem Jugendfeuerwehrwart, der nach der Jugendordnung gemäß § 15 zu wählen, und von der Mitgliederversammlung zu bestätigen ist;
h) Zwei Beisitzern. Sind der Wehrführer und der stellvertretende Wehrführer nach der Wahl nicht im Vorstand, so gehören sie Kraft Amtes dem Vereinsvorstand an.
2. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, findet in der nächsten Mitgliederversammlung die Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit des
Vorstandes statt. In der Zwischenzeit werden dessen Aufgaben von einem anderen Vorstandsmitglied wahrgenommen.
§ 13 Geschäftsführung und Vertretung
1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung. Dazu wird er vom 1. Vorsitzenden nach Bedarf eingeladen. Über jede Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Schriftführer und Vorsitzenden zu unterschreiben und jedem Vorstandsmitglied zuzusenden ist.
2. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende; jeder hat Alleinvertretungsrecht. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden von seiner Vertretungsbefugnis Gebrauch machen darf.
3. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein zu vermögensrechtlichen Leistungen von mehr als € 2.500,--für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur vom Vorstand, sondern durch eine Mitgliederversammlung genehmigt werden müssen.
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 14 Kassenwesen
1. Der Rechner ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich.
2. Er darf Zahlungen nur leisten, wenn der 1. Vorsitzende oder im Verhinderungsfall der 2.Vorsitzende schriftlich eine Zahlungsanordnung erteilt hat und wenn nach dem Haushaltsvoranschlag Mittel für diese Ausgabenzwecke vorgesehen sind.
3. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen.
4. Am Ende des Geschäftsjahres legt er gegenüber den Revisoren Rechnung.
5. Die Revisoren prüfen die Kassengeschäfte und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
§ 15 Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr gestaltet ihre Jugendarbeit nach der Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehr Höchst an der Nidder, die von der Mitgliederversammlung
beschlossen wurde, selbständig.
§ 16 Auflösung
1. Der Verein wird aufgelöst, wenn in einer ausdrücklich hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mindestens vier Fünftel der Mitglieder anwesend sind und
drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließen.
2. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so kann nach Ablauf eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, in der der Beschluss zur Auflösung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann. In der Einladung zu dieser Versammlung muss auf diese Bestimmungen besonders hingewiesen werden.
3. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Altenstadt die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der gemeindlichen Einrichtung "Freiwillige Feuerwehr" zu verwenden hat.
§ 17 Inkrafttreten
1. Diese Satzung tritt nach Eintragung durch das Amtsgericht in Kraft.
2. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.03.2005 außer Kraft
Unterschriften
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
- Details
- Kategorie: Über die Feuerwehr Höchst
- Zugriffe: 10767
Sie möchten uns mit einer Spende unterstützen?
Wir freuen uns über jeden Cent und bedanken uns schon jetzt für Ihre Spende!
Folgende Möglichkeiten zum Spenden bieten wir Ihnen an:
Überweisung
Überweisen Sie ganz einfach einen Betrag Ihrer Wahl auf das Konto der Freiwilligen Feuerwehr Höchst an der Nidder e.V.
IBAN: DE95 5066 1639 0005 0303 31 - BIC: GENODEF1LSR
Spendenbescheinigung erwünscht?
Dann geben Sie bitte bei der Überweisung Ihre Anschrift im Verwendungszweck an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen können.
PayPal
Schnell und einfach mit PayPal. Wählen Sie hier einfach den Zweck ihrer Spende aus. Durch den anschließenden Klick auf "Spenden" werden Sie auf die PayPal Zahlungsabwicklung geleitet, wo sie einen Wunschbetrag angeben können.
Regelmäßige Spende
Wenn Sie möchten, können Sie auch Mitglied bei uns werden. Das geht natürlich auch als passives Mitglied ohne Beteiligung am Vereinsleben. Der Mitgliedsbeitrag beträgt gerade einmal 1 EUR je Monat und wird jährlich von Ihrem Girokonto abgebucht. Füllen Sie hierzu ganz einfach den Mitgliedsantrag aus.
Sie können unseren Terminkalender auch direkt in ihre Kalendersoftware z.B. auf dem Smartphone einbinden. Klicken Sie einfach dazu auf das blaue + Symbol am Ende des Kalenders.
Dadurch werden die Termine im Smartphone immer aktualisiert, wenn sich etwas ändert, oder neue Termine hinzukommen. Damit dies auf einem iPhone auch funktioniert, ist ein Google Konto erforderlich. Bei Android ist das ohne weiteres möglich. iPhone Nutzer können den Kalender aber auch über diesen Link herunterladen. Es erfolgt dann KEINE Aktualisierung und neue Termine erscheinen nicht automatisch.
- Details
- Kategorie: Über die Feuerwehr Höchst
- Zugriffe: 12687
Die Freiwillige Feuerwehr Höchst an der Nidder ist ein im Vereinsregister eingetragener Verein. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuerwehrwesens in Höchst.
Durch die Beiträge der Mitglieder wird nicht nur vorrangig die Einsatzabteilung mit wichtiger Ausrüstung ausgestattet, sondern auch die Vereins- und Jugendarbeit unterstützt.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, müssen Sie natürlich auch nicht zwingend ein Mitglied in der Einsatzabteilung werden. Sie können auch ein förderndes Mitglied werden und den Feuerwehrverein mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag unterstützen. Wieviel sie dabei zahlen, ist Ihnen selbst überlassen. Abgesehen von einem Mindestbeitrag von 1,- EUR monatlich ist Ihnen keine Grenze gesetzt.
Die können ganz einfach hier einen Mitgliedsantrag ausfüllen Download PDF
- Details
- Zugriffe: 13291
Angaben gemäß § 5 TMG:
Freiwillige Feuerwehr Höchst a. d. Nidder e. V.
Erster Vorsitzender des Vereins Jürgen Seitz
Auf der Platte 7
63674 Altenstadt/Höchst a.d. Nidder
Vertreten durch den Vorstand
Erster Vorsitzender
Jürgen Seitz
Auf der Platte 7, 63674 Altenstadt/Höchst a. d. Nidder
Email: vorstand@ ff-hoechst-nidder.de
Telefon: 06047/950248
Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister Registergericht des Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Registernummer: 1645
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Administrator und Autor:
Dominik Keßler
Parkstr. 3, 63674 Altenstadt/Höchst a. d. Nidder
E-Mail: kessler.privat@ gmail.com
Haftungsausschluss
Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Einge Fotos werden von der kostenlosen Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos www.Pixelio.de verwendet
Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)
Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook "Like-Button" anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php
Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1
Erfassung und Weitergabe von Informationen:
Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.
Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.
Verwendung der erfassten Informationen:
Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.